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Die Inhalte der EG-Richtlinie 93/42/EWG, des Medizinproduktegesetzes und der EN 1789/1865 sorgen auch heute lange nach Inkrafttreten für Unsicherheit. In vielen Punkten ist es mühsam herauszufinden, was Sache des Betreibers und was Sache des Herstellers ist. Endlos lange Paragraphenabschnitte und in sich verschachtelte Sätze demotivieren fast jeden Leser. Doch im Grunde sind alle Verantwortlichkeiten und Vorschriften eindeutig in den Schriften geregelt.
Daher möchten wir Ihnen helfen, die Thematik schneller und besser verstehen zu können. Wir möchten hier auf Punkte aufmerksam machen, die uns immer wieder zu Ohren kommen.
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Einweisung in FERNO-Produkte
Wir bieten eine Einweisung in die sachgerechte Bedienung ausschließlich für die von uns veräußerten Ferno-Produkte an. Sollten Sie ein Ferno-Produkt von einem Fachhändler oder Dritten bezogen haben, so wenden Sie sich bitte zur Durchführung der Einweisung an diesen.
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Lebensdauer der Krankentrage: neues Fahrzeug, aber die alte Trage wird übernommen
Im Laufe der Jahre haben wir unsere Erfahrungen über die Lebensdauer einer Krankentrage gemacht. Das Gesetz verlangt die Festlegung der Lebensdauer. So sagt das Werk, die Trage ist gut für eine Fahrzeuggeneration. Der Anwender denkt anders. Die Trage wird ins nächste und nicht selten ins übernächste Fahrzeug übernommen. Wir können bei unseren Wartungsarbeiten anhand der Seriennummer schnell feststellen, wie alt die im Einsatz befindliche Trage ist. Wir können den Kunden allerdings nur darauf hinweisen. Was der Anwender letztendlich für sich entscheidet, darauf haben wir keinen Einfluss.
Unseren Kollegen in Großbritannien liegt eine Studie einer Universität vor, die zum Thema Lebensdauer einer Krankentrage Auskunft gibt. Wir kommen aufgrund unserer Erfahrungen und der uns vorliegenden Informationen immer wieder zu dem Ergebnis, dass eine Trage unter bestimmten Voraussetzungen eine maximale Einsatzdauer von 10 Jahren nicht überschreiten sollte.
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Regelmäßige Wartungsfristen?
Laut MPG/EN ist es unter anderem die Pflicht des Herstellers, Aussagen zu Pflege, Wartung und Instandhaltung der Produkte zu treffen. Darum und um § 2 Abs. 5 MPBetreibV Folge zu leisten, gelten die folgenden Richtlinien.
Das FERNO-Produkt muss regelmäßig, meist monatlich, einer sicherheitstechnischen Überprüfung gemäß den Angaben der Gebrauchsanweisung durch den Betreiber unterzogen werden (meist Sichtprüfung).
Das FERNO-Produkt bedarf einer regelmäßigen jährlichen Wartung, Inspektion und ggf. Instandsetzung durch autorisiertes Fachpersonal.
Diese Hersteller-Richtlinien betreffen alle Fahrtragen, das Roll-In-System und Tragstühle von FERNO sowie alle Tragsessel von utila. Im Falle eines Vorkommnisses kann dadurch einwandfrei Nachweis geführt werden, dass alles unternommen wurde, um die Geräte funktionstüchtig und sicher zu halten.
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Wartung und Instandhaltung sind laut Hersteller vorgeschrieben. Wird es gemacht?
Hier sind die Vorgehensweisen verschieden.
Es gibt Anwender, die eigene Abteilungen mit entsprechend fachkundigen Mitarbeitern und den notwendigen Voraussetzungen haben, und somit Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten selbst durchführen.
Andere Kunden lassen diese Arbeiten regelmäßig durch unsere Servicemitarbeiter durchführen, und das schon seit vielen Jahren.
Diese beiden Varianten gewähren Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der Geräte für Anwender und Patient.
Einige Kunden rufen an, wenn ein Defekt vorliegt, und lassen nur diesen reparieren. Wieder andere führen ohne entsprechende Sachkenntnis Eigenarbeiten an den Geräten durch oder beauftragen Fremdfirmen.
Um die Forderungen und Vorschriften der Medizinprodukte-Betreiberverordnung zu erfüllen, können wir nur eine der beiden ersten Varianten empfehlen.
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Hinweise zur Desinfektion
Zur routinemäßigen, schonenden Desinfektion unserer Produkte empfehlen wir das Flächendes-infektionsmittel Pursept-AF (Fa. Merz).
Anwendung: Zuerst die Gebrauchslösung gemäß Herstellerangaben ansetzen, dann die Lösung mit einem feuchten Tuch auftragen, Einwirkzeit einhalten. Nachtrocknen ist nicht erforderlich.
In besonders dringenden Fällen kann die Sprühdesinfektion Pursept-A (Fa. Merz) angewendet werden.
Anwendung: Gegenstand / Fläche bis zur vollständigen Benetzung besprühen, Konzentrat antrocknen und 1 Minute einwirken lassen. Mit einem trockenen Tuch nachwischen.
Alternativ können auch die Pursept-A Desinfektionstücher benutzt werden.
Anwendung: Tuch aus der Spenderbox nehmen, Gegenstand damit abwischen, nachtrocknen ist nicht erforderlich.
Achtung: Beachten Sie bei Pursept-A, dass durch den hohen Alkoholgehalt die Weichmacher aus den Materialien entzogen werden könnten. Daher nur in dringenden Fällen anwenden!
Bei besonders mit Blut verschmutzten Flächen empfehlen wir das Reinigungsmittel Mucadont-Zymaktiv (Fa. Merz).
Anwendung: Reinigen Sie gemäß Herstellerangaben die Fläche. Eine anschließende Desinfektion ist erforderlich.
Bei allen Produkten sind grundsätzlich die Herstellerangaben zu beachten!
Bei behördlich
angeordneten Entseuchungen
sollte das
Flächendesinfektionspräparat
Pursept-FD (Fa. Merz) eingesetzt
werden. Grundsätzlich sollten
alle Metallelemente nach dem
Desinfizieren geschmiert werden.
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Anbau von Zubehör anderer Hersteller an unsere Produkte
Sollten Sie Produkte anderer Hersteller in Kombination mit unseren Produkten benutzen, sind Sie nach §2 der Betreiberverordnung verpflichtet, sich anhand der Gebrauchsanweisung des Fremdproduktes zu überzeugen, ob es für die Verwendung an unseren Produkten zulässig ist.
Weiterhin müssen Sie überprüfen, ob Funktionen unserer Produkte durch das Fremdprodukt eingeschränkt werden. Der Hersteller des Fremdproduktes ist zu diesen Angaben in seiner Gebrauchsanweisung verpflichtet.
Bei der Anschaffung von Produkten sollten Sie von dem Hersteller bereits vor der Bestellung einen Nachweis über die Zulässigkeit verlangen.
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Was für Tragen gilt, gilt auch für unsere sonstigen Produkte
Auch wenn die anderen Produkte wie Schaufeltrage, KED oder Tragstuhl sicher nicht so häufig eingesetzt werden wie ein Roll-In-System, gilt für diese Produkte die gleiche Aussage. Auch die Tragstühle von utila schließen wir hier nicht aus.
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Nachrüsten von Alttragen
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Mit der Einführung der EN 1789/1865 gibt es eine neue Halterung für Roll-In-Tragen. Die älteren Tragen können in den meisten Fällen so umgerüstet bzw. nachgerüstet werden, dass sie in die neuen Halterungen passen, um eine Austauschbarkeit zu gewährleisten.
Anstelle der beiden querlaufenden Brust- und Beingurte empfehlen wir die Umrüstung auf unser Hosenträger-System. Ein zusätzlicher Fußgurt ist ebenfalls zu empfehlen. Umstellung auf die Leichtlaufrollen und Einbau von zusätzlich stabilisierenden Querachsen wie bei den aktuellen Tragenmodellen sind ebenfalls problemlos möglich.
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Was regelt die BGR 198?
Die Berufsgenossenschaftliche Regelung 198 (BGR 198) sagt unter anderem aus, dass Abseilgehänge, Seile und Gurte regelmäßig, einmal jährlich von einem "Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz" überprüft werden müssen. Diese Prüfung dient der Sicherheit für Anwender und Patient. Folglich müssen FERNO-Korbtragen und FERNO-Abseilspinnen diesbezüglich geprüft werden. Dabei werden die Bänder der Abseilspinne, das Rundumseil und der Fußstützgurt der Korbtrage sowie alle vorhandenen Haltegurte inspiziert. Bei einem Alter von mehr als 6 Jahren müssen Abseilspinne, Rundumseil und der Fußstützgurt der Korbtrage ersetzt werden. Die Patienten-Haltegurte müssen nach spätestens 8 Jahren ausgetauscht werden.
Wenn Sie keinen eigenen Sachkundigen für diese Prüfung im Hause haben, führt unser Servicepersonal diesen Dienst gern für Sie vor Ort aus.
In Bayern heißt diese Vorschrift GUV-R 198 und ist inhaltlich identisch mit der BGR 198. Die zuständige Behörde ist der Gemeinde Unfallversicherungs-Verband in München.
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Aktuelle Gebrauchsanweisung
Zu jedem FERNO-Produkt gehört eine Gebrauchsanweisung, welche von uns stets aktualisiert wird. Die Gebrauchsanweisung informiert über die sachgemäße Anwendung, die Produkteigenschaften, über Reinigung und Desinfektion sowie über alle weiteren notwendigen Themen bezüglich des FERNO-Produktes.
Laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetrV) ist eine Gebrauchsanweisung in greifbarer Nähe des Produktes vorzuhalten! Sie können jederzeit eine aktuelle Gebrauchsanweisung bei uns anfordern.
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"Hebelprinzip?"
In der Praxis wird leider oftmals das "Hebelprinzip" angewandt, das heißt, der Bediener am Fußende drückt die Trage nach unten, um das Kopfende zu entlasten.
Diese Handhabung wird von uns ausdrücklich NICHT empfohlen! Es können Beschädigungen am Gerät und folglich Risiken für Bediener und Patient entstehen. Benutzen Sie das Roll-In-System nur so, wie es in unserer aktuellen Gebrauchsanweisung beschrieben ist.
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Gebrauchte FERNO-Tragen bei Internet-Auktionshäusern
Zu diesem Thema möchten wir sagen, dass es sich aufgrund unserer Kenntnisse meist um alte Geräte handelt, die nicht mehr dem derzeitigen Stand der Normen entsprechen, die teilweise verändert wurden, aus dem Ausland stammen oder gar gestohlen wurden.
Denken Sie bei diesen Einkäufen auch daran, dass es sich um ein Medizinprodukt handelt, das entsprechend des Medizinproduktegesetzes und der Betreiberverordnung entsprechend behandelt worden sein muss.
Sollten Sie dennoch auf diese zugegebenermaßen günstige Einkaufsquelle zurückgreifen, vergewissern Sie sich vorher über CE-Kennzeichnung, vorhandene Gebrauchsanweisung, Alter, regelmäßige Wartung, Umbauten, Herkunft. Aufgrund der Seriennummer können wir Ihnen das Lieferdatum ermitteln, soweit es sich um Geräte aus unserem Hause handelt.
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Grau und parallel importierte FERNO-Tragen
Hier verhält es sich ähnlich wie bei Gebrauchtgeräten. Nicht jedes auf diese Art ins Land gekommene Produkt ist identisch mit dem, das Sie bei uns erhalten würden. So werden z. B. Schaufeltragen unter der Modellnummer 65 angeboten, die gar nicht von uns stammen. Ebenso werden Korbtragen angeboten, die sogar die Bezeichnung Ferno-Korbtrage 71 tragen, aber nicht von Ferno-Washington Inc., unserem Lieferwerk, hergestellt wurden. Sie sehen ähnlich, fast identisch aus, sind es aber nicht. Die italienischen Plagiat-Hersteller und auch andere lassen grüßen und freuen sich über ein paar schnell verdiente Euros.
Den meisten dieser Geräte liegt ebenfalls keine deutsche Gebrauchsanweisung bei, was lt. MPG zwingend vorgeschrieben und bei Nichtvorhandensein sogar meldepflichtig ist. Bei Ersatzteilbeschaffung, Reparatur oder gar Gewährleistungsansprüchen haben Sie es schwer, über den Billiglieferanten entsprechend korrekt versorgt und bedient zu werden. Von der Nachverfolgbarkeit bei Rückrufaktionen ganz zu schweigen. Es ist auch wichtig darauf zu achten, dass die Geräte das CE-Zeichen tragen. Es handelt sich schließlich um ein Medizinprodukt.
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Wartung und Service bei Geräten, die NICHT über uns geliefert wurden
Bei unseren Geräten aus dem Bereich Emergency handelt es sich um Medizinprodukte. Da die Geräte amerikanischen Ursprungs sind, also nicht aus einem Land der Europäischen Gemeinschaft stammen, sind wir als Ferno Transportgeräte GmbH einerseits zwar nur der Importeur, werden aber aufgrund des außereuropäischen Ursprungs als Hersteller betrachtet, der diese Geräte erstmals in Europa in Verkehr bringt. Dazu müssen wir die in den EU-Richtlinien festgelegten Vorschriften befolgen, z. B. Konformitätsbewertungsverfahren zur Anbringung der CE-Kennzeichnung, Erstellen einer Risikoanalyse, einer klinischen Bewertung, Erstellen einer Gebrauchsanweisung in der Landessprache etc.
Das können wir natürlich nur mit den Geräten machen, die wir selbst importieren, die wir vor Auslieferung nach unseren Richtlinien geprüft und komplettiert haben. Daher übernehmen wir auch nur für diese Geräte die Gewährleistung, und nur an diesen Geräten führen wir Wartungs-, Service oder Reparaturarbeiten durch.
Sicher müssen nach dem Gesetz andere europäische Importeure ebenfalls die o. a. Richtlinien befolgen. Wir wissen jedoch nicht, ob es auch wirklich so ist. Wir wissen nicht, auf welchem Weg diese "fremden" Geräte ins Land gekommen sind und übernehmen dafür keine Verantwortung.
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Wartung und Service an Geräten, die KEINE FERNO-Produkte sind
Da es sich dabei um Produkte handelt, von denen wir überhaupt nichts wissen, was Materialien, Fertigungsweisen, Technische Dokumentation, Risikoanalyse etc. angeht, also all die Dinge, die das Medizinproduktegesetz fordert, können wir unseren Servicetechnikern nicht zumuten, dafür durch ihre Kontrolle die Verantwortung auf einwandfreie Funktion zu übernehmen.
Auch vom Wettbewerbsstandpunkt her ist uns das nicht möglich. Wir würden auch niemals unautorisiert an einer "fremden" Krankentrage Servicearbeiten durchführen.
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